Ab dem 01.11.2018 neue Regelung zur Körung von Galloway Bullen in Herdbuch Abteilung A

Liebe Gallowayzüchter,

die Zuchtleiter der deutschen Tierzuchtorganisation haben gemeinsam mit dem Galloway Bundesverband in der Sitzung am 19.06.2018 in Neuenstein Aua beschlossen, dass Gallowaybullen die in Herbuch Abteilung A eingetragen werden sollen, ab dem 01. November 2018 neben den DNA Abstammungsnachweis auch ein negativer Befund bei der Untersuchung auf die Anlage zur Erbkrankheit Tibiale Hemimelie nachgewiesen werden muss.
Damit soll die angesprochene Erbkrankheit, die in den letzten Jahren vereinzelt aufgetreten ist, eliminiert werden.

Zur Untersuchung im Labor wird Gewebe, Blut oder Haare (mit Haarwurzeln) benötigt. Sie kann gleichzeitig mit der DNA Analyse durchgeführt werden und kostet z. B. bei der Georg-August Universität in Göttingen, Tierärztliches Institut, ca. 68,00 € netto zusätzlich. Da es eine verpflichtende Untersuchung ist, trägt die Kosten jeder Züchter selbst.

Bei bereits gekörten Bullen (Körung vor dem 01.11.2018), bei denen bereits DNA in Göttingen vorhanden ist, kann nachträglich mit dem vorhandenen Material, aber natürlich auch mit neuem Material, die Untersuchung auf TH durchgeführt werden. Da das ganze Untersuchungsprogramm durchlaufen werden muss, werden die gleichen Kosten fällig. Um die Untersuchung von Altbullen zu unterstützen, hat der BDG im Haushalt 2018 hierfür einen Geldbetrag bereitgestellt. Bei Zusendung einer Kopie der Laborrechnung und eines formlosen Antrages mit Angabe der Bankverbindung bis spätestens 01. März 2019 an den BDG, erstatten wir unseren Mitgliedern einen anteiligen Kostenbeitrag pro untersuchtes Tier.

Die Untersuchung der bereits gekörten Bullen ist für jeden Züchter freiwillig. Der BDG Vorstand appelliert aber an alle Züchter, nur untersuchte Bullen auf den Markt zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb umzustellen, um somit diese Krankheit tatsächlich auszumerzen.

Mit freundlichem Gruß

Horst Kraft
1. Vorsitzender