Widerspruch gegen die LKK-Beiträge 2025

Liebe Kollegen,

wir haben eine wichtige Info, verfasst von unserem Mitglied Jürgen Greiner, bzgl. der Widerspruchsregelung bei der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse bzgl. der Beiträge. Der Widerspruch MUSS innerhalb der richtigen Frist sein und MUSS schriftlich per Post erfolgen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen Jürgen Greiner gerne zur Verfügung!

„Die Einheitswerte von 1965 haben gemäß BVG-Urteil vom 10. April 2018 zu einer realitätsfernen Besteuerung geführt und wurden durch Grundsteuerwerte (Bewertungsstichtag 01.01.2022) am 01.01.2025 ohne Übergangsregelung abgelöst.

Die LKK und der Gesetzgeber wussten seit fast 2018, dass auch die Krankenkassenbeiträge mehr als 10 Jahre realitätsfern auf der Basis von veralteten Einheitswerten berechnet worden sind. Zusätzlich wurden die Einkommen aus Tierhaltung nicht berücksichtigt, obwohl bekannt war, dass es eine große Einkommensstreuung von Verlusten bis zu Gewinnen von mehr T€ 100 je Betrieb innerhalb der Landwirtschaft gemäß Testbetriebsstatistik gibt. Auch die Einkommensunterschiede zwischen den Betriebsformen sind erheblich. Mutterkuh-und Schafthalter verdienen im Durchschnitt nur halb so viel wie der Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Betriebe.

Die LKK hat mit dem Datum 06.01.2025 geänderte Beitragsbescheide an ihre versicherten Mitglieder versandt.

Die LKK ist die einzige deutsche gesetzliche Krankenversicherung, die mit 20 Beitragsklassen (wie in der Zeit ohne EDV und Internet) und geschätzten Einkommen Beiträge berechnet. Dies führt nicht nur zu großen Belastungssprüngen an den Klassengrenzen von z.T. mehr als 2 %-Punkten bei niedrigem Einkommen sondern auch zu unsolidarischen Beiträgen in Relation zum Standardeinkommen.

Alle anderen gesetzlichen Krankenkassen berechnen seit Jahrzehnten Beiträge von Selbständigen auf der Basis von Einkommensteuerbescheiden mit den tatsächlichen Mindestbeiträgen – und nicht mit realitätsfern geschätzten Einkünften – sowie solidarischen einheitlichen Beitragssätzen für alle Versicherten bis zu Einkünften von 66.150 €.

Bis 2024 mussten insbesondere Schaf- und Mutterkuhhalter auf der Basis von korrigierten Flächenwerten mit durchschnittlichen ha-Werten der Betriebssitzgemeinde stark überhöhte KK-Beiträge im Vergleich zu anderen Betriebsformen und in Relation zum tatsächlichen landwirtschaftlichen Einkommen zahlen.

Der korrigierte Flächenwert war beim Mutterkuhhalter Max Mustermann 84 % höher als der neue Einstufungswert. Dieser Wert ist in allen Betrieben mit unterdurchschnittlichen Gewinnen im Vergleich zu allen Mutterkuhbetrieben höher als das tatsächliche Einkmmen.

Die geänderte Beitragsverteilung führt immer noch zu unverhältnismäßigen realitätsfernen Beiträgen und Ungleichbehandlungen von Versicherten.

Haupterwerbs-Mutterkuh- und Schafzüchter sollen in einer langen Übergangszeit bis Ende 2027 stark überhöhte Beiträge zahlen. Dies ist ein Verstoß gegen das Übermaßverbot und Missachtung des BVG-Urteils vom 10. April 2018.

Alle Haupterwerbsbetriebe mit niedrigerer Beitragsklasseneinstufung als

2024 und vergleichbaren Bescheiden wie Max Mustermann sollten sofort schriftlich Widerspruch gegen die neuen Bescheide einlegen. Die ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.

Ich bin gerne bereit, interessierten Mutterkuhhaltern meine ausführliche Begründung nach Fertigstellung zu senden.

Bitte leitet meine Empfehlung zum LKK-Widerspruch an weitere Fleischrinderzuchtorganistionen und -Halter weiter.“

Viele Grüße

Jürgen Greiner

Ginsterweg 1

24576 Hagen

04192 7182